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Informationen des Praktikantenamtes der Studiengänge Wirtschaftsinformatik

Die Studiengänge Wirtschaftsinformatik (wi Bachelor, wi Master) und die Studiengänge Medien- und Kommunikatinsinformatik (mki Bachelor, mki Master) an der Fakultät Informatik der Hochschule Reutlingen haben als integralen Bestandteil eine Praxisphase, die in enger Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieben, Studierenden und der Hochschule durchgeführt wird.

Die Praxisphase dient der Vermittlung praktischer Kenntnisse und der Anwendung von Schlüsselqualifikationen in Ausbildungsbetrieben. Praktische Ausbildungsbetriebe sollen dazu geeignet sein, im bisherigen Studium erworbene Kenntnisse in betrieblichen Abläufen anzuwenden und zwar insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Integration von fachlichem Wissen und Informatiktechnologien zur Erstellung und/oder zum Einsatz von Anwendungssystemen.

Studierende in der Praxisphase sind ordentlich eingeschriebene Studierende. Die Dauer der betrieblichen Praxisphase des praktischen Studiensemesters beträgt in den Studiengängen Wirtschaftsinformatik 26 Wochen, mindestens jedoch 20 Wochen mit 95 Präsenztagen. Zur Anerkennung einer Praxisphase ist es erforderlich, einen Bericht anzufertigen und vom Betrieb abzeichnen zu lassen. Der Bericht soll dokumentieren, welche Arbeitsbereiche kennen gelernt sowie welche Fachkenntnisse erlangt worden sind. Zusätzlich hat der Studierende einen Schwerpunkt seiner praktischen Tätigkeit in Form einer wissenschaftlichen Ausarbeitung zu vertiefen. Er wird dabei von einem Professor der Fakultät betreut, der auch zu Zwischenbesprechungen an der Hochschule einladen kann.

Die Professoren des Studiengangs leiten die Praxisphase in enger Abstimmung mit den Betreuern in den Ausbildungsbetrieben.

 
Download der Richtlinien zu den Praxisphasen 
 
 

Häufig gestellte Fragen zu den praktischen Studiensemestern

1.) Welche Änderungen ergeben sich bei den akkredierten, neuen Studiengängen?

In den neuen, akkreditierten Studiengängen ist während der Praxisphase neben dem Praxisbericht eine schriftliche wissenschaftliche Aufbereitung eines Schwerpunktbereiches des Praktikums anzufertigen. Diese Aufbereitung wird von einem Professor der Fakultät betreut. Während der Praxisphase stimmt sich der Praktikant regelmäßig mit seinem Betreuer ab.

Die Praxisphase wird benotet. Die Note ergibt sich aus der Beurteilung durch die Praxisstelle und der wissenschaftlichen Aufarbeitung durch den Betreuer.

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2.) Wann ist die betriebliche Praxisphase zu absolvieren?

Drei Personen um Betonbank
Praktische Erfahrung ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums.

Der Bachelor-Studiengang dauert in der Regel 6 Semester; seine Praxisphase wird im 4. Semester absolviert.

Der Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik hat die Regelstudiendauer von 4 Semestern. Seine Praxisphase findet in der Regel im 3. Semester statt. Die betriebliche Praxisphase sollte im Master-Studiengang von deutschen Studierenden im Ausland, von ausländischen Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

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3.) Welche Ausbildungsinhalte sollten von den Ausbildungsbetrieben

Bachelor-Studiengang

Studierende des Bachelor-Studienganges erwerben betriebswirtschaftliches Wissen und Informatikkenntnisse mit dem Ziel, betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme beurteilen, einsetzen und/oder realisieren zu können.

Ausbildungsziel der betrieblichen Praxisphase im Bachelor-Studiengang ist die Vermittlung von praktischen Vorgehensweisen und organisatorischer Gegebenheiten eines Ausbildungsbetriebes (Praxisstelle), um den Studierenden zu erlauben, die Praxisaspekte des Studiengegenstandes angemessen berücksichtigen zu können.

Ausbildungsbetrieb kann jede Institution sein, bei der praktische Kenntnisse gewonnen werden können, die dem Ausbildungsziel dienen. Die Praxisphase kann auch in Ausbildungsbetrieben im Ausland abgeleistet werden.

Die konkreten, den Studierenden übertragenen Aufgaben und das vermittelte Wissen können entsprechend der Unternehmenspraxis unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass die Studierenden exemplarische Einsichten in die Praxis der Wirtschaftsinformatik gewinnen können, und so die Theorie/Praxis Beziehung des Wirtschaftsinformatikstudiums unterstützt wird.

Ideal wäre, wenn die Studierenden Gelegenheit hätten, bei der Planung, Analyse, Konzeption, Entwicklung, dem Betrieb oder der Anwendung von Informationssystemen für einen der betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche wie Marketing, Rechnungswesen, Logistik, Produktion etc. in einem Projekt aktiv mitzuarbeiten.

Der Praxisbetrieb sollte dabei mitwirken, dass ein Schwerpunktthema der Praxisphase durch den Studierenden systematisch bearbeitet und beschrieben wird.

Master-Aufbaustudiengang

In der Praxisphase des Masterstudienganges ist zu gewährleisten, dass die Studierenden entsprechend ihrem fortgeschrittenen Lernniveau anspruchsvolle Bereiche der Wirtschaftsinformatik kennenlernen und bearbeiten können. Dabei ist von den Betreuern auf eine angemessene Komplexität der Aufgabenstellung zu achten. Idealerweise sollten sich die Studierenden an Projekten zur Bearbeitung und Realisierung betrieblicher Informations- und Kommunikationssysteme verantwortlich beteiligen. Sie sollten während der Praxisphase ihre gewonnenen Einsichten wissenschaftlich reflektieren und schriftlich systematisch aufarbeiten.

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4.) Welche Befreiungsmöglichkeiten von praktischen Studiensemestern

Eine Befreiung von praktischen Studiensemestern ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Bachelor-Studiengang

Eine Befreiung vom praktischen Studiensemester des Bachelor-Studienganges ist nicht möglich.

Master-Aufbaustudiengang

Im Master-Studiengang  Wirtschaftsinformatik kann als Praxissemester angerechnet werden:

  • eine einschlägige mindestens halbjährige Berufstätigkeit nach Abschluss des qualifizierenden Studiums
  • das zweite Praxissemester eines Diplom-Studienganges Wirtschaftsinformatik, wenn es im nicht deutschsprachigen Ausland abgeleistet wurde. Für eine Übergangsfrist kann dieses Semester auch im Inland abgeleistet werden.

In beiden Fällen ist gegebenenfalls eine wissenschaftliche Aufbereitung einer Schwerpunkttätigkeit während der Praxiszeiten nachzureichen.

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5.) Welche Aufgaben hat das Praktikantenamt?

Das Praktikantenamt dient der organisatorischen Abwicklung der praktischen Studiensemester und ist insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Genehmigung der Praktikantenverträge
  • Durchführung von Blockveranstaltungen (Praktikantentage) zur Vor- und Nachbereitung der praktischen Studiensemester
  • Durchführung von Kolloquien zu Form und Inhalt der praktischen Studiensemester
  • Pflege der Beziehungen zwischen den Studiengängen Wirtschaftsinformatik und den Praxisstellen
  • Hilfestellung und Vermittlungstätigkeit bei schwerwiegenden Problemen während der praktischen Studiensemester
  • Abnahme der Praxisberichte
  • Organisation der Betreuung der wissenschaftlichen Aufbereitungen
  • Anerkennung der praktischen Studiensemester auf der Basis der in der Prüfungsordnung geforderten Leistungen

Leiter des Praktikantenamtes der Studiengänge Wirtschaftsinformatik ist zur Zeit Prof. Dr. Gerhard Killy.

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6.) Vorgehensweise bei der Suche, zur Genehmigung, der Abwicklung und zur Anerkennung einer betrieblichen Praxisphase

Gebäude der Hochschule
Auf dem Campus

Suche

Der Student sucht sich selbständig einen Praktikantenplatz in einem geeigneten Betrieb, in dem ein Praktikum nach Maßgabe dieser Richtlinien absolviert werden kann. Der Praktikantenamtsleiter hilft, falls es unklar ist, ob sich eine Praxisstelle für Studierende der Wirtschaftsinformatik eignet.

Die Praktika-Datenbank enhält die Firmen- und Studentendaten vergangener Praxissemester. Bitte mit den hochschulweiten Logindaten (gleiche wie E-Mail!) anmelden.

Es wird empfohlen, praktische Studiensemester im Ausland zu absolvieren, zumindest aber das praktische Studiensemester im Master-Studiengang.

Blick aus dem Gebäude 5 © Nguyen, Kelkenberg

Suche nach Plätzen im Ausland

Die Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland ist naturgemäß etwas aufwendiger als nach einem Platz im Inland. Eine begrenzte Zahl an Plätzen kann über die InWEnt (bisher Carl-Duisberg-Gesellschaft) vermittelt werden. Hilfestellung gibt es hierfür über das Akademische Auslandamt (Gebäude 5). Ebenso besteht die Möglichkeit Plätze über die Partnerhochschule ISAIP in Frankreich zu erlangen. Ansprechpartner hierfür ist Prof. Dr. D. Bönke.

Ansonsten ist Eigeninitiative gefragt, insbesondere sollten persönliche Beziehungen über Verwandte und Bekannte im Ausland genutzt werden und auch Direktbewerbungen bei Firmen im Ausland, etwa deutsche Niederlassungen im Ausland etc., versucht werden. Zu beachten ist, dass bei einem Auslandsaufenthalt ggf. Zeit für die Beschaffung des Visums (Auskünfte hierzu beim Akademischen Auslandsamt) benötigt wird, sodass empfehlenswert ist, mit der Suche nach einem ausl. Praktikumsplatz schon zwei Semester im voraus zu beginnen.

Vertrag und Genehmigung

Bei den Vertragsverhandlungen informiert der/die Studierende den (möglichen) Ausbildungsbetrieb über die Praxisphase im Rahmen seines/ihres Studiums und über die Notwendigkeit der Anfertigung eines Praxisberichtes und der wissenschaftlichen Aufbereitung eines Schwerpunktthemas der Praxisphase. Für diese Anforderungen sollte während der betrieblichen Praxisphase Bearbeitungszeit reserviert werden.

Der/die Studierende schließt dann mit dem Ausbildungsbetrieb einen Vertrag ab, (das Vertragsmuster der Hochschule bietet hierzu ggf. eine Orientierung) und legt - spätestens vier Wochen vor Vorlesungsende des dem praktischen Studiensemester vorangehenden Semesters  dem Leiter des zuständigen Praktikantenamts zwei Kopien der Vertragsausfertigungen zur Genehmigung vor. Das Praxissemester kann nur anerkannt werden, wenn es 26 Wochen oder mindestens 20 Wochen mit 95 Präsenztagen umfasst. Die Kopien der Praktikantenverträge werden gestempelt: eine Kopie wird durch das Praktikantenamt an das Studentenbüro weitergeleitet, die andere Kopie verbleibt beim Praktikantenamt der Studiengänge Wirtschaftsinformatik.

Wechsel einer Praktikantenstelle

Fall sich tiefgreifende Probleme während eines praktischen Studiensemesters ergeben, ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Praktikantenamtsleiter ein Wechsel der Praxisstelle möglich. Die vorgeschriebene Gesamtdauer des prakt. Studiensemesters darf dadurch nicht unterschritten werden.

Anfertigung eines Praktikumberichtes

Während des praktischen Studiensemesters fertigt der/die Studierende den Praktikumsbericht an (vgl. hierzu die Hinweise zu Anfertigung eines Praktikumsberichtes).

Praktikantentag und Abgabe des Berichtes

Bei der Rückkehr aus dem praktischen Studiensemester berichtet jeder Absolvent beim Praktikantentag (Blockveranstaltung) im Rahmens des Praktikantenseminars über seine Praxisstelle und seine Erfahrungen. (Der Zeitpunkt dieser Veranstaltungen wird zu Beginn des Semesters am Schwarzen Brett bekanntgemacht.) Bei dieser Gelegenheit gibt der Absolvent eines praktischen Studiensemesters den Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis (falls schon vorhanden) ab. Bei Rückfragen (etwa bei fehlender Qualität des Berichtes) informiert der Leiter des Praktikantenamtes die Betroffenen über das Schwarze Brett und/oder Email.

 

Abgabe der wissenschaftlichen Aufbereitung eines Schwerpunktthemas der Praxisphase

Die schriftliche Fassung der wissenschaftlichen Aufbereitung ist zu Beginn des Semesters, das der Praxisphase folgt, dem betreuenden Professor abzugeben. Er wird zu einem Kolloquium einladen, bei dem das Thema präsentiert und diskutiert werden wird.


Anerkennung als praktisches Studiensemester

Liegen alle Voraussetzungen vor, kennzeichnet der Leiter des Praktikantenamtes das absolvierte praktische Studiensemester gegenüber dem Prüfungsamt als 'bestanden' und gibt die Note weiter. Die Bewertung der Praxisphase ergibt sich durch die Praktiumsstelle und durch die Bewertung des Betreuers der wissenschaftlichen Aufarbeitung.

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7.) Versicherung, Urlaub und Ausbildungsförderung während eines praktischen Studiensemesters

Studierende in den praktischen Studiensemestern

  • sind gegen Arbeitsunfall kraft Gesetzes versichert
  • unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studenten; Befreiungen hiervon sind in bestimmten Fällen möglich. Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen alle Krankenkassen.
  • sind grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung (Urteil des Bundessozialgerichts 12 RK 10/79 vom 17.12.1980).
  • haben keinen Anspruch auf Urlaub, der Betrieb kann jedoch max. 10 Tage Arbeitsbefreiung gewähren.
  • können Ausbildungsförderung nach BAföG beim zuständigen Studentenwerk Tübingen beantragen. Vom Ausbildungsbetrieb gezahlte Vergütungen werden auf die BAföG-Förderung angerechnet. Auskünfte erteilt das Studentenwerk.

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8.) Hinweise zur Erstellung des Praxisberichtes und der wissenschaftlichen Aufarbeitung eines Praxisschwerpunktes

Schreibblock
Brainstorming, Mindmapping, ...

Zur Anerkennung der betrieblichen Praxisphasen ist erforderlich, Berichte anzufertigen und vom Betrieb abzeichnen zu lassen.

Als Bericht gilt die selbständige und umfassende Bearbeitung von größeren und kleineren Themen, denen der Student bei seiner betrieblichen Tätigkeit oder beim Literaturstudium seines Fachgebietes begegnet. Die Berichte sollen dokumentieren, welche Arbeitsbereiche kennen gelernt und welche Fachkenntnisse erlangt worden sind.

Bei der inhaltlichen Darstellung der Tätigkeiten bzw. der Auseinandersetzung mit dem Erfahrungsgegenstand sollte daran gedacht werden, dass es sich um einen persönlichen Tätigkeitsbericht handelt und nicht um eine unpersönliche, nur abstrahierende Darstellung eines Erfahrungsobjektes. Dies schließt nicht aus, dass theoretische - und/oder verfahrensorientierte Erfahrungsinhalte auch entsprechend sachlich und objektivierend dargestellt werden sollten. Wünschenswert ist darüber hinaus, die eigene Reflexion über den Erfahrungsgegenstand kenntlich zu machen.

Da neben dem Praxisbericht noch eine wissenschaftliche Aufbereitung eines Schwerpunktthemas (s.u.) vorzunehmen ist, genügt es bei der Ausarbeitung des Praxisberichtes, die durchlaufenen Bereiche und übertragenen Aufgaben kurz und prägnant so zu beschreiben, dass der Leser einen Überblick über die gewonnenen Erfahrungen und Lösungsansätze erhält. Es sollte vermieden werden, den Bericht durch unpräzise Anhänge aufzublähen. Der Bericht ist in einen flexiblen Umschlag einzuheften. Er muss von der Praxisstelle abgezeichnet werden. Der von der Praxisstelle erstellte und unterschriebene Tätigkeitsnachweis bzw. das Praktikumszeugnis kann eingebunden bzw. eingeheftet werden.

Der Praxisbericht sollte sich formal an im Wissenschaftsbetrieb üblichen Strukturierungs- und Darstellungskriterien orientieren. Insbesondere sind erforderlich:

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • kurze, chronologisch gegliederte Übersicht über die abgeleisteten Tätigkeiten bzw. der Erfahrungsobjekte
  • gegliederte Darstellung (Hauptteil)
  • ggf. Literaturverzeichnis, falls im Text auf Literatur verwiesen wurde
  • ggf. ein Anhang mit Unterlagen, die der Erläuterung dienen (z.B. selbst erstellte Fragebögen,
      Programmspezifikationen etc.)
  • Unterschrift des Betreuers
  • ggf. Zeugnis, falls es bei der Abgabe des Berichtes schon vorliegt

Bitte beachten Sie die Dokumentenvorlage (MS-WORD)


Die Form des Praxisberichtes muss der aktuellen Norm der Fakultät entsprechen. Die hierfür erforderliche Dokumentenvorlage kann hier heruntergeladen werden. Diese Vorlage enthält bereits die oben aufgeführten Gliederungsbestandteile

Bei der Abgabe sind nicht entsprechend formatierte Berichte umzuformatieren

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9.) Hinweise zur wissenschaftlichen Aufarbeitung eines Praxisschwerpunktes

Für die neuen (akkreditierten) Studiengänge Wirtschaftsinformatik ist neben dem Praxisbericht eine schriftliche, wissenschaftliche Aufbereitung eines Praxisschwerpunktes anzufertigen. Dabei soll unter Beweis gestellt werden, dass Inhalte und Anforderungen der betrieblichen Praxis wissenschaftlich reflektiert, systematisiert und zum neuesten Stand wissenschaftlicher Diskussion in Bezug gesetzt werden können. Zur formalen Gestaltung der schriftlichen Fassung gelten die gleichen Anforderungen wie zur Erstellung eines Praxisberichtes (siehe oben).

 

Die Ausarbeitung ist in enger Zusammenarbeit mit dem vom Praktikantenamt zugeordneten Betreuer vorzunehmen. Im Zweifel ist während des Praktikums durch Emails, gemeinsame Bereiche auf dem Kooperationsserver und persönliche Besuche eine regelmäßige Abstimmung mit dem Betreuer zu suchen. Der Absolvent einer Praxisphase stellt seine wissenschaftliche Aufarbeitung in einem Kolloquium zur Diskussion. Der Betreuer benotet abschließend die wissenschaftliche Aufarbeitung.

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Letzte Änderung: 01.12.2009 - Verantwortlich: