FAQ praktische Studiensemester
Wann sind die praktischen Studiensemester zu absolvieren ?
Bachelor-Studiengang
Der Bachelor-Studiengang dauert in der Regel 6 Semester; sein prak-
tisches Studiensemester wird im 4. Semester absolviert.
Master-Aufbaustudiengang
Der Aufbaustudiengang "Business Information Management" hat die Regelstudiendauer von 4 Semestern. Das praktische Studiensemester findet in der Regel im 3. Semester statt.
Darüber hinaus sollte im Master-Studiengang das praktische Studiensemester von deutschen Studierenden im Ausland, von ausländischen Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Welche Ausbildungsinhalte sollten von den Ausbildungsbetrieben vermittelt werden?
Bachelor-Studiengang
Studierende des Bachelor-Studienganges erwerben betriebswirtschaftliches Wissen und Informatikkenntnisse mit dem Ziel, betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme beurteilen, einsetzen und/oder realisieren zu können.
Ausbildungsziel des praktischen Studiensemesters im Bachelor-Studiengang ist die Vermittlung von praktischen Vorgehensweisen und organisatorischer Gegebenheiten eines Ausbildungsbetriebes (Praxisstelle), um den Studierenden zu erlauben, die Praxisaspekte des Studiengegenstandes angemessen berücksichtigen zu können.
Ausbildungsbetrieb kann jede Institution sein, die praktische Kenntnisse entsprechend dem Ausbildungsziel vermitteln. Das Praxissemester kann auch in Ausbildungsbetrieben im Ausland abgeleistet werden.
Die konkreten, den Studierenden übertragenen Aufgaben und das vermittelte Wissen können entsprechend der Unternehmenspraxis unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass die Studierenden exemplarische Einsichten im Rahmen des Studienzieles gewinnen können, und so die Theorie/Praxis Beziehung des Wirtschaftsinformatikstudiums unterstützt wird.
Ideal wäre, wenn die Studierenden Gelegenheit hätten, bei der Planung, Analyse, Konzeption, Entwicklung, dem Betrieb oder der Anwendung von Informationssystemen für einen der betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche wie Marketing, Rechnungswesen, Logistik, Produktion etc. in einem Projekt aktiv mitzuarbeiten.
Master-Aufbaustudiengang
Im Praxissemester des Masterstudiengangs sollen die Studierenden ihre während des Studiums erworbenen Kenntnisse durch Mitarbeit an einem oder mehreren größeren Projekten praxisbezogen vertiefen.
Ideal wäre die Mitarbeit in einer Projektgruppe, die sich mit der Entwicklung und/oder dem Einsatz betriebswirtschaftlicher Anwendungssoftware befasst.
Dieses Praktikum kann aber z.B. auch in einem größeren Rechenzentrum, in der Systemprogrammierung, in einer EDV-Anwendungsabteilung oder im Rahmen einer Anwendungsberatung durchgeführt werden.
Welche Befreiungsmöglichkeiten von praktischen Studiensemestern bestehen?
Eine Befreiung von praktischen Studiensemestern ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Bachelor-Studiengang
Eine Befreiung vom praktischen Studiensemester des Bachelor-Studienganges ist nicht möglich.
Master-Aufbaustudiengang
Im Master-Aufbaustudiengang Business Information Management kann als Praxissemester angerechnet werden:
- eine einschlägige mindestens halbjährige Berufstätigkeit nach Abschluss des qualifizierenden Studiums
- das zweite Praxissemester eines Diplom-Studienganges Wirtschaftsinformatik, wenn es im nicht deutschsprachigen Ausland abgeleistet wurde. (Für eine Übergangsfrist kann dieses Semester auch im Inland abgeleistet werden.)
Welche Aufgaben hat das Praktikantenamt ?
Das Praktikantenamt dient der organisatorischen Abwicklung der praktischen Studiensemester und ist insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Genehmigung der Praktikantenverträge
- Durchführung von Blockveranstaltungen (Praktikantentage) zur Vor- und Nachbereitung der praktischen Studiensemester
- Durchführung von Kolloquien zu Form und Inhalt der praktischen Studiensemester
- Pflege der Beziehungen zwischen den Studiengängen Wirtschaftsinformatik und den Praxisstellen
- Hilfestellung und Vermittlungstätigkeit bei schwerwiegenden Problemen während der praktischen Studiensemester
- Abnahme der Praxisberichte
- Anerkennung der praktischen Studiensemester auf der Basis der in der Prüfungsordnung geforderten Leistungen (vgl. hierzu die relevanten Abschnitte der Studien- und Prüfungsordnung)
Hier finden sie den aktuellen Leiter des Praktikantenamtes der Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Medien- und Kommunikationsinformatik.
Vorgehensweise bei der Suche, Genehmigung, Abwicklung und Nachweis eines praktischen Studiensemesters
Der Student sucht sich selbständig einen Praktikantenplatz in einem geeigneten Betrieb, in dem ein Praktikum nach Maßgabe dieser Richtlinien absolviert werden kann. Der Praktikantenamtsleiter hilft, falls es unklar ist, ob sich eine Praxisstelle für Studierende der Wirtschaftsinformatik eignet.
Die Praktika-Datenbank enhält die Firmen- und Studentendaten vergangener Praxissemester. Da die Praktika-Datenbank noch nicht auf dieser neuen Oberfläche integriert ist bitte diesen Link benutzen und mit hochschulweitem Login anmelden.
Es wird empfohlen, zumindest das praktische Studiensemester im Master-Studiengang im Ausland zu absolvieren.

Suche nach Plätzen im Ausland
Die Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland ist naturgemäß etwas aufwendiger als nach einem Platz im Inland. Eine begrenzte Zahl an Plätzen kann über die InWEnt (bisher Carl-Duisberg-Gesellschaft) vermittelt werden. Hilfestellung gibt es hierfür über das Akademische Auslandamt (Gebäude 5).
Ansonsten ist Eigeninitiative gefragt, insbesondere sollten persönliche Beziehungen über Verwandte und Bekannte im Ausland genutzt werden und auch Direktbewerbungen bei Firmen im Ausland, etwa deutsche Niederlassungen im Ausland etc., versucht werden. Zu beachten ist, dass bei einem Auslandsaufenthalt ggf. Zeit für die Beschaffung des Visums (Auskünfte hierzu beim Akademischen Auslandsamt) benötigt wird. Empfehlenswert ist, mit der Suche nach einem ausl. Praktikumsplatz schon zwei Semester im voraus zu beginnen.
Vertrag und Genehmigung
Der/die Studierende schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Vertrag ab, (das Vertragsmuster der Hochschule bietet hierzu ggf. eine Orientierung) und legt - spätestens vier Wochen vor Vorlesungsende des dem Praxissemester vorangehenden Semesters (Diplom-Studiengang) bzw. vor dem praktischen Studiensemester (Master-Studiengang) - dem Leiter des zuständigen Praktikantenamts zwei Kopien der Vertragsausfertigungen zur Genehmigung vor. Das Praxissemester kann nur anerkannt werden, wenn es 26 Wochen oder mindestens 20 Wochen mit 95 Präsenztagen umfaßt.
Die Kopien der Praktikantenverträge werden gestempelt: eine Kopie wird an das Studentenbüro weitergeleitet, die andere Kopie verbleibt beim Praktikantenamt der Studiengänge Wirtschaftsinformatik.
Wechsel einer Praktikantenstelle
Falls sich tiefgreifende Probleme während eines praktischen Studiensemesters ergeben, ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Praktikantenamtsleiter ein Wechsel der Praxisstelle möglich. Die vorgeschriebene Gesamtdauer des prakt. Studiensemesters darf dadurch nicht unterschritten werden.
Anfertigung eines Praktikumberichtes
Während des praktischen Studiensemesters fertigt der Studierende den Praktikumsbericht an (vgl. hierzu die Hinweise zu Anfertigung eines Praktikumsberichtes).
Praktikantentag und Abgabe des Berichtes
Bei der Rückkehr aus dem praktischen Studiensemester berichtet jeder Absolvent beim Praktikantentag (Blockveranstaltung) über seine Praxisstelle und seine Erfahrungen. Bei dieser Gelegenheit gibt der Absolvent eines praktischen Studiensemesters den Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis (falls schon vorhanden) ab. Bei Rückfragen (etwa bei fehlender Qualität des Berichtes) informiert der Leiter des Praktikantenamtes die Betroffenen per Email.
Anerkennung als praktisches Studiensemester
Liegen alle Voraussetzungen vor, kennzeichnet der Leiter des Praktikantenamtes das absolvierte praktische Studiensemester gegenüber dem Prüfungsamt als 'bestanden'.
Versicherung, Urlaub und Ausbildungsförderung während eines praktischen Studiensemesters
Studierende in den praktischen Studiensemestern
- sind gegen Arbeitsunfall kraft Gesetzes versichert
- unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studenten; Befreiungen hiervon sind in bestimmten Fällen möglich. Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen alle Krankenkassen.
- sind grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung (Urteil des Bundessozialgerichts 12 RK 10/79 vom 17.12.1980).
- haben keinen Anspruch auf Urlaub, der Betrieb kann jedoch max. 10 Tage Arbeitsbefreiung gewähren.
- können Ausbildungsförderung nach BAföG beim zuständigen Studentenwerk Tübingen beantragen. Vom Ausbildungsbetrieb gezahlte Vergütungen werden auf die BAföG-Förderung angerechnet. Auskünfte erteilt das Studentenwerk.
Hinweise zur Erstellung eines Praxisberichtes
Zur Anerkennung der Praxissemester ist es gemäß Paragraph 7 Absatz 6 der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Reutlingen vom 21.10.2000 erforderlich, Berichte anzufertigen und vom Betrieb abzeichnen zu lassen.
Als Bericht gilt die selbständige und umfassende Bearbeitung von größeren und kleineren Themen, denen der Student bei seiner betrieblichen Tätigkeit oder beim Literaturstudium seines Fachgebietes begegnet. Die Berichte sollen dokumentieren, welche Arbeitsbereiche kennen gelernt und welche Fachkenntnisse erlangt worden sind.
Bei der inhaltlichen Darstellung der Tätigkeiten bzw. der Auseinandersetzung mit dem Erfahrungsgegenstand sollte daran gedacht werden, dass es sich um einen persönlichen Tätigkeitsbericht handelt und nicht um eine unpersönliche, nur abstrahierende Darstellung eines Erfahrungsobjektes. Dies schließt nicht aus, dass theoretische - und/oder verfahrensorientierte Erfahrungsinhalte auch entsprechend sachlich und objektivierend dargestellt werden sollten. Wünschenswert ist darüber hinaus, die eigene Reflexion über den Erfahrungsgegenstand kenntlich zu machen.
Der Umfang des Praxisberichtes richtet sich nach den Inhalten des jeweiligen Praxissemesters. Es sollte vermieden werden, den Bericht durch unpräzise Anhänge aufzublähen. Der Bericht ist in einen flexiblen Umschlag einzuheften. Er muss von der Praxisstelle abgezeichnet werden. Der von der Praxisstelle erstellte und unterschriebene Tätigkeitsnachweis bzw. das Praktikumszeugnis kann eingebunden bzw. eingeheftet werden.
Der Praxisbericht sollte sich formal an im Wissenschaftsbetrieb üblichen Strukturierungs- und Darstellungskriterien orientieren. Insbesondere sind erforderlich:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- kurze, chronologisch gegliederte Übersicht über die abgeleisteten Tätigkeiten bzw. der Erfahrungsobjekte
- gegliederte Darstellung (Hauptteil)
- ggf. Literaturverzeichnis, falls im Text auf Literatur verwiesen wurde
- ggf. ein Anhang mit Unterlagen, die der Erläuterung dienen (z.B. selbst erstellte Fragebögen, Programmspezifikationen etc.)
- Unterschrift des Betreuers
- ggf. Zeugnis, falls es bei der Abgabe des Berichtes schon vorliegt
Bitte beachten Sie die Dokumentenvorlage
Die Form des Praxisberichtes muss der aktuellen Norm der Fakultät entsprechen. Die hierfür erforderliche Dokumentenvorlage kann hier heruntergeladen werden. Diese Vorlage enthält bereits die oben aufgeführten Gliederungsbestandteile.
Bei der Abgabe sind nicht entsprechend formatierte Berichte umzuformatieren.


